Hinweis zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten
Die Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung Stuttgart unterhält keinen eigenen Ausschuss zur Schlichtung von Lehrlingsstreitigkeiten.
Bei Streitigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden – etwa zu Vergütungs- oder Urlaubsansprüchen, Kündigungen oder Aufhebungsverträgen – kann daher kein Schlichtungsverfahren über die Innung durchgeführt werden.
Betroffene Parteien können sich in solchen Fällen direkt an das zuständige Arbeitsgericht wenden oder sich bei der Handwerkskammer Region Stuttgart über mögliche weitere Schritte informieren.